Generalunternehmer - Die Koordinatoren eines Projekts

Fassadengerüstbau

Beim Fassadengerüstbau wie er beispielsweise vom Gerüstbau Linder angeboten wird, werden Gerüste außerhalb des Gebäudes – also an der Fassade – errichtet, wobei hier neben diversen bautechnischen Vorschriften auch rechtliche Aspekte, wie das so genannte Hammerschlagsrecht und das Leiterrecht von Bedeutung sein können. Beim Hammerschlagsrecht bedeutet dies, dass Gerüste auch so gestellt werden können bzw. dürfen, dass sie auf dem Grundstück des Nachbarn stehen, wenn dies nötig ist, um wiederum am eigenen Grundstück bzw. an der Fassade oder der Immobilie selbst Reparaturen oder auch größere Baumaßnahmen durchzuführen. Das Leiterrecht greift in das gleiche Rechtsgebiet ein und erlaubt ebenfalls das Aufstellen von Leitern auf Nachbargrundstücken. Ansprechpartner ist hier in der Regel der betreuende Architekt, aber auch das Unternehmen für Gerüstbau und natürlich – im Falle von Streitigkeiten – jeder Rechtsanwalt für Zivilrecht bzw. jeder Fachanwalt für Baurecht und Grundstücksrecht. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich für jeden Bauherren, immer mit Fachbetrieben zu arbeiten. Darüber hinaus haben die Fachleute Erfahrung im Gerüstbau und können den Fassadengerüstbau auch im individuellen Fall immer so gestalten, dass ein sicheres und unfallfreies Arbeiten jederzeit möglich ist. Wer als Bauherr auf sein Budget achten will oder gar muss, sollte an dieser Stelle immer bedenken, dass ein Unfall weitaus teurer wäre als ein sachgerecht aufgestelltes Gerüst. Zudem sind die Kosten des Gerüstes selbst immer identisch und werden in der Regel nach Standzeit und Stellfläche berechnet. Der Kostenanteil für den Fassadengerüstbau im Sinne der Errichtung des Gerüstes macht nur einen sehr geringen Teil dieser Baukosten aus und sollte daher nicht zum Sparpotenzial auserkoren werden. 

Die optimale Gerüstlösung für jeden Anspruch und jedes Budget   

Dabei kann natürlich für jeden Anspruch und jedes Budget die optimale Gerüstlösung in Anspruch genommen werden, wobei sich ein professioneller Gerüstbauer natürlich bemühen wird, das oben erwähnte Hammerschlagsrecht und Leiterrecht so wenig wie möglich in Anspruch zu nehmen. Trotzdem geht auch bei angespannten nachbarschaftlichen Verhältnissen selbstverständlich die Sicherheit der Mitarbeiter des Fassadengestalters vor, so dass hier die Interessen der Nachbarn eher eine untergeordnete Rolle spielen. Sollte das Verhältnis zum Nachbarn so angespannt sein, dass eine normale Kommunikation nicht möglich ist oder als nicht möglich erscheint, so kann die Information über die Baumaßnahme natürlich auch über einen Rechtsanwalt erfolgen. Dies ist dann gleichzeitig eine Absicherung für den Bauherren, dass er seiner Informationspflicht nachgekommen ist und das Grundstück nicht widerrechtlich und ohne vorherige Information betreten wurde.   

Gerüste selber stellen und damit Geld sparen – Geht das?

Nein, denn von dieser Option sollte – zumindest bei einem umfangreicheren Fassadengerüstbau – unbedingt Abstand genommen werden. Wer eine ganze Wand einrüsten lassen muss, sollte dazu unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, so dass ein sicheres Gerüst entsteht und auch die Haftungsfrage im Zweifelsfall einwandfrei geklärt ist.


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